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In Kürze tritt die Plastiksteuer in kraft

21/11/2022|Nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen|

Im April wurde das Gesetz 7/2022 über Abfälle und kontaminierte Böden zur Förderung der Kreislaufwirtschaft veröffentlicht, das in Spanien am 1. Januar 2023 in Kraft treten wird. Titel VII dieses Gesetzes enthält steuerliche Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft, darunter eine Sondersteuer auf Einweg-Kunststoffverpackungen, die gemeinhin als „Plastiksteuer" bekannt ist.

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